Überwachung nur wegzulächeln, ist gefährlich

Bundesinnenminister de Maizière arbeitet kräftig an seinen Phantasien einer allmächtigen Überwachung und schränkt unsere Freiheiten Schritt für Schritt ein. Neustes Instrument: die automatische Gesichtserkennung.

Im Berliner Bahnhof Südkreuz werden seit gestern mehrere gekennzeichnete Bereiche von einem System überwacht, mit welchen es möglich sein soll, Menschen auf Grund ihrer Gesichter zu erkennen. Dazu wurden drei spezielle Kameras installiert, deren Aufnahmen das System mit den gespeicherten Gesichtsdaten von 200 Probanden vergleicht, wie Antonie Rietzschel in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel “Bitte lächeln, Sie werden überwacht” berichtet. Ziel ist zunächst der Test des Systems unter realen Einsatzbedingungen.

Langzeitziel ist daraufhin natürlich die Überwachung aller Verkehrsknotenpunkte, um “beispielsweise eine[n] flüchtigen Terroristen” aufspüren zu können, so der Minister. Sprich: Er träumt davon, zukünftig alle Menschen, die solche Orte aufsuchen, erfassen und mit seiner Datenbank abgleichen zu können.

Gesichtserkennung im Gesamtbild der Überwachung

Das System soll dann vermutlich nur diejenigen Personen in seiner Datenbank zur Verfügung haben, nach welchen gesucht wird. Eine explizite Aussage dazu konnte ich jedoch leider nicht finden. Zusammen mit den tatsächlich bestehenden Datensätzen, in denen der Bund ja über biometrische Fotos von jedem von uns verfügt, und Methoden etwa der Rasterfahndung testet die Bundespolizei damit derzeit Techniken, die eine bisher ungekannt dichte Überwachung möglich machen – bis hin zu potentiell vollständigen Bewegungsprofilen.

Zusammen mit beispielsweise dem Bundes- oder Staatstrojaner – für welchen die rechtliche Grundlage derzeit geschaffen werden soll – werden die Räume, in denen wir dann noch unbeobachtet sein können, immer kleiner. Mit Schauern denkt man da an ‘1984’, worin Winston Smith sich nur in einem Winkel seiner Wohnung unbeobachtet wissen kann (siehe Abbildung).

Selbstverständlich dürfen solche Systeme prinzipiell nur bei begründetem Verdacht eingesetzt werden. Aber das jetzt im Test befindliche System geht eben noch einen Schritt weiter: Es soll tatsächlich bereits Bewegungsprofile von Menschen im Bahnhof anfertigen, um beispielsweise einen Dieb an seinem abweichenden Bewegungsmuster zu erkennen, wie die Süddeutsche berichtet. Hier wird also beobachtet, um festzustellen, ob ein begründeter Verdacht vorliegt.

Das sind erschreckende Eingriffe in unsere Grundrechte, die wir nicht tolerieren können! Wir müssen uns klar machen, welche Freiheiten wir hier eintauschen gegen die vage Möglichkeit, dass ein eventuell bekannter, eventuell flüchtiger, eventuell an einem solchen Kontrollpunkt erfasster und dann mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % eventuell identifizierter Terrorist gestellt werden kann.

Gefahren der Überwachung

Gefährlich ist hieran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ganz langsam mit dem Instrumentarium eines Überwachungsstaates ausstattet. Das wird in den Ohren jener sich selbst als konservativ verstehenden Freunde des Law-and-order-Denkens übertrieben klingen. Jedoch warnen auch namhafte Juristen wie Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, vor dieser Gefahr, wie der Deutschlandfunk in seinem Bericht hervorhebt.

Gefährlich an solchen Formen der Überwachung ist außerdem, was einerseits die hier getesteten Techniken in den Händen von Diktatoren anrichten könnten, und dass andererseits ja auch unsere Behörden den rechtlichen Rahmen für den Einsatz solcher Technologien gerne mal etwas überdehnen, wie ein Fall aus dem Jahr 2009 zeigt, oder zumindest den Missbrauch wie 2007 nicht verhindern können.

Und vor allem letzterer Fall, in welchen ein BND-Mitarbeiter die Techniken privat einsetzte, zeigt, welcher Gefahr wir uns aussetzen, hat doch ein Sicherheitsbeamter hier davon gesprochen, dies sei – nur möchte ich ergänzen – “zur Unzeit” geschehen. Es ist somit offensichtlich, dass jenen Menschen, welchen manch einer nun solche Mittel in die Hand zu geben bereit ist, deren Missbrauch dem Prinzip nach sogar egal ist.

Schlechte Argumente im Zusammenhang mit der Überwachung

Von Gegnern wie Befürwortern der Gesichtserkennung liest man nun wieder die bekannten, sehr zweifelhafte Argumente:

“Wer nichts zu verbergen hat, muss nichts befürchten.”

Falsch! Jeder Mensch hat eine Intimsphäre, von der er einen Anspruch darauf hat, dass sie nicht Gegenstand öffentlicher Beobachtung wird. Auch Lieschen Müller darf nicht dabei überwacht werden dürfen, wenn sie zehn Mal um die überteuerte Handtasche herumschleicht – schon gar nicht, um dann aufgrund ihres Bewegungsprofils des potentiellen Diebstahls bezichtigt zu werden.

“Mehr Kameras bringen nicht automatisch mehr Sicherheit.”

Das ist zwar nicht falsch, aber völlig an der Sache vorbei, denn mehr Kameras bringen automatisch mehr Unsicherheit, denn mehr Überwachung liefert uns alle ja mehr einem System aus, das seit Jahren bestrebt ist, jeden Bereich unseres Lebens transparenter zu machen.

Die Versuche, bestimmte Subjekte oder die gesamte Bevölkerung eines Staates zu überwachen, gibt es schon seit Menschengedenken. Aber noch nie waren die Mittel dafür ausgefeilter. Und Mittel, die zur Verfügung stehen, werden auch irgendwann von irgendwem eingesetzt.

Den Leuten, welche angesichts dieser Mittel sorglos einer schönen neuen Welt entgegen lächeln, fehlt meines Erachtens nur die Phantasie, sich vorzustellen, zu welchen Zwecken diese Mittel dann eingesetzt werden können. Und ich fürchte, Leute wie de Maizière besitzen da sehr viel Phantasie.

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